Erbstreitigkeiten

Dass die Weltöffentlichkeit an einem Prozess über Ester Hoffes Nachlass Anteil nimmt, liegt wohl einzig daran, dass sie im Besitz einiger Kafka-Autographen war, die ihr Max Brod überlassen hatte. Franz Kafka hatte diese noch zu Lebzeiten Brod geschenkt. Dass es sich hierbei um Ester Hoffes Eigentum handelte, erkannte 1974 sogar ein israelisches Gericht an. Sie verkaufte daraufhin – ihr gutes Recht – die wertvollsten Stücke aus dem Kafka-Konvolut, darunter das  „Prozess“-Manuskript.

Obwohl sich Israel jahrzehntelang nicht für den Brod-Nachlass interessierte oder gar Kaufinteresse gezeigt hätte, beruft man sich nun auf einen Passus in Brods Testament, das dieser Zeitung vorliegt, wonach die Manuskripte, Briefe und Papiere „der Bibliothek der Hebräischen Universität Jerusalem oder der Staatlichen Bibliothek Tel Aviv oder einem anderen öffentlichen Archiv im Inland oder Ausland zur Aufbewahrung übergeben werden sollen“.

Inzwischen scheinen sogar die Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und Israel gefährdet. Der Direktor der Israelischen Nationalbibliothek, Schmuel Har Noy, verstieg sich vor drei Monaten zu der Forderung, das Literaturarchiv Marbach solle das 1988 ganz legal für knapp zwei Millionen Euro bei Sotheby’s ersteigerte Kafka-Manuskript des „Prozess“ an Israel herausgeben. Dabei war Har Noy möglicherweise nicht bewusst, dass die Bundesrepublik der Käufer des Autographs war, das lediglich als Depositum des Bundes nach Marbach gelangte. Hätte Deutschland Israel also um Kulturgut gebracht? Und muss das Deutsche Literaturarchiv nun vor Israel einknicken?

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