Die Mühlen des Gesetzes mahlen mal wieder sehr langsam und so muss sich die Buchbranche noch bis zum 18. Februar gedulden, um ein Ergebnis Im Google-Buch-Disput zu erhalten.
Im amerikanischen Gerichtsverfahren findet am 18. Februar 2010 die entscheidende Anhörung statt. Diesen Termin gab der United States District Court in New York vor wenigen Tagen bekannt, als der zuständige Richter die am 13. November eingereichte Neufassung des Google-Buchsuche-Vergleichs vorläufig annahm. Der Vergleich regelt rechtliche Fragen des bereits Millionen Bücher umfassenden Digitalisierungsvorhabens, das der Konzern in den vergangenen fünf Jahren beschleunigt vorangetrieben hat.
Nach weltweiten Protesten aus der Buchbranche fallen unter die Neufassung nun nur noch solche Werke, die entweder in das amerikanische Copyright-Register eingetragen sind oder in Großbritannien, Kanada oder Australien verlegt wurden. Allerdings standen in den Vereinigten Staaten bis 1978 Bücher generell erst dann unter Urheberschutz, wenn sie in das Register eingetragen wurden, so dass ältere deutschsprachige Veröffentlichungen auch von dem überarbeiteten Vergleich betroffen sind. Für Einwände gegen die Neufassung bleibt eine Frist bis 28. Januar 2010.