Am Ende waren es mehr als siebenhundert Einwände und „amicus curiae“-Briefe aus aller Welt, die das, für den Google-Prozess zuständige Bezirksgericht im New York zu prüfen hatte. Aber der gewichtigste kam aus der Hauptstadt: „Statement of Interest of the United States of America“. Das Justizministerium der USA hat Einwände, und zwar ziemlich deutliche. Eigentlich sei das Ziel, Millionen von teilweise vergriffenen Büchern online zugänglich zu machen, begrüßenswert – der Weg dahin, so wie ihn die Vergleichspartner Google und die amerikanischen Verlage und Autorenverbände planten, aber nicht begehbar. Deshalb wird dem Gericht dringend empfohlen, das Google Book Settlement in der vorliegenden Form abzuweisen. Falls nicht, winkt das Ministerium mit dem Kartellrecht, ein Zaunpfahl, den Google nicht übersehen kann.
Mal schauen, ob sich Google jetzt eine neue Möglichkeit ausdenkt, sein Millionen/Milliarden-Projekt doch noch zu verwirklichen. Erstmal scheint es dem Anschein nach, gestoppt zu sein.